Gibt es vorab schon Fragen, die wir Ihnen beantworten können?
Vor Start einer ambulanten Rehabilitation
- Wie stelle ich einen Antrag auf eine ambulante Rehabilitation?
Ein Antrag auf ambulante Rehabilitation erfolgt durch Sie mit Ihrem Hausarzt/Hausärztin, Facharzt/Fachärztin oder durch das behandelnde Krankenhaus. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier. - Wer entscheidet, ob ich eine Rehabilitation antreten darf?
Die Entscheidung über die Bewilligung obliegt dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger, nachdem Sie den Antrag auf Rehabilitation gestellt haben. - Was ist der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Rehabilitation?
Eine ambulante Rehabilitation hat üblicherweise eine längere Zeitdauer als eine stationäre, ist sogar teilweise mit dem Beruf vereinbar und hat den Vorteil das gewohnte Umfeld nicht zu verlassen. Eine stationäre Rehabilitation dauert ungefähr 3-4 Wochen und über diese Zeit werden Sie im jeweiligen Rehabilitationszentrum stationär aufgenommen.
Während der Rehabilitation
- Was benötige ich für ein Training?
Wir empfehlen Ihnen bequeme Sportkleidung, Hallenschuhe und ein Handtuch mitzunehmen. - Kann ich mich vor Ort umziehen und duschen?
Ja, es gibt genügend Spinde und Duschmöglichkeiten vor Ort. - Muss ich mich an jedem Therapietag anmelden?
Ja, Ihre Anwesenheit muss jeden Tag im Sekretariat erfasst werden. - Bin ich während der Rehabilitation krank geschrieben?
Die ambulante Phase 2 Rehabilitation kann berufsbegleitend oder im Krankenstand absolviert werden. Wir empfehlen, dies am besten mit ihrem/r Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt/Fachärztin zu besprechen. Für eine Phase 3 Rehabilitation ist eine Krankschreibung nicht vorgesehen. - Ist es möglich Termine zu verschieben?
Nur im absoluten Ausnahmefall. Wir ersuchen Sie die Termine verlässlich einzuhalten. Bei akuten Problemen melden Sie sich bitte telefonisch unter +43 1 810 77 67 oder per Mail unter office-wien@cardiomed.at (unbedingt 24 Stunden im Voraus). - Kann eine Rehabilitation pausiert werden?
Ein Pausieren der Rehabilitation ist grundsätzlich aus therapeutischen Gründen nicht vorgesehen. In der länger dauernden Phase 3 Rehabilitation werden krankheits-oder urlaubsbedingte Abwesenheiten eingeplant. Bitte sprechen Sie sich so bald als möglich mit uns ab. - Wie lange dauert meine ambulante Rehabilitation?
Die ambulante Phase 2 Rehabilitation dauert 6 bis 10 Wochen. Die ambulante Phase 3 Rehabilitation dauert 6 Monate. - Was mache ich im Fall von Krankheit/Abwesenheit während der Rehabilitation?
Bei Erkrankung melden Sie sich sobald wie möglich telefonisch oder per Mail im Sekretariat. Verpasste Fehlzeiten können Sie nach Möglichkeit während der Rehabilitation oder im Anschluss ergänzen. - Wann erfahre ich meine Termine?
Ihr Starttermin kann Ihnen telefonisch oder per Mail bekannt gegeben werden. Die weiteren Termine bekommen Sie frühestens eine Woche vor Beginn der Rehabilitation, spätestens am 1. Tag. - Kann ich eine Rehabilitation abbrechen?
Ja, eine Rehabilitation kann von Ihnen abgebrochen werden, es muss, jedoch eine stichhaltige Begründung für Ihren Versicherungsträger erfolgen. Bitte besprechen Sie dieses Anliegen mit einem unserer behandelnden Rehabilitationsärzt:innen.