Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch Sie, die Zuweiser:innen! Dazu einfach das Antragsformular ausdrucken und ausfüllen und an den jeweiligen Versicherungsträger postalisch oder mittels elektronischer Schnittstelle (DAME oder Gesundheitsportal) zu schicken. Die PVA ist für Angestellte oder Arbeitssuchende zuständig. Je nach Anstellungsverhältnis können auch BVAEB oder KFA zuständig sein. Für Pensionisten ist die ÖGK der richtige Ansprechpartner und für Selbstständige die SVS. 

Sollten Sie dennoch unsicher sein, ob die ambulante Rehabilitation das optimale Format für Ihre Patient:innen ist, kontaktieren Sie gerne unseren ärztlichen Leiter Dr. Karl Mayr (Tel. 0664 10 343 26).

Darüber hinaus bieten wir jeden Montag (ausgen. feiertags) um 17:30 einen unverbindlichen Informationsabend für Patient:innen an!

Rehabilitationsbedürftigkeit

Rehabilitationsbedürftigkeit ist gegeben, wenn bei Vorliegen von voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Funktions-, Aktivitäts- und Partizipationsbeeinträchtigungen oder einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Minderungen der Leistungsfähigkeit ein umfassendes, interprofessionelles Rehabilitationskonzept erforderlich ist. Durch eine Rehabilitation soll ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert werden bzw. die Betroffenen sollen möglichst dauerhaft (und möglichst ohne Betreuung und Hilfe) in das Erwerbsleben, die Gesellschaft und die Familie wieder eingegliedert werden.

Beispiele:

  • positive Familienanamnese (Herzinfarkt in der Familie)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Atherosklerosebefunde (KHK, CAVK, PAVK,...)
  • Plaques, Stent,...
  • kardiovaskuläre Einschränkung der Belastbarkeit
  • Insulinresistenz
  • Silent Inflammation
  • chronischen Erkrankungen und hormonellen Störungen (postmenopausal, PCOS, CFS,...)
  • kardiometabolische Erkrankungen (Adipositas, Diabetes, Hyperlipidämie, Hypertonie,...)
  • entzündliche Darmerkrankungen

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Rehabilitationsfähigkeit

Rehabilitationsfähigkeit bedeutet, dass der/die Rehabilitand:in aufgrund seiner körperlichen und psychischen/mentalen Voraussetzungen in der Lage ist, an einer geeigneten medizinischen Rehabilitation aktiv teilzunehmen und mitzuarbeiten, um die Rehabilitationsziele zu erreichen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das Vorhandensein ausreichender Motivation.