Rehabilitationsbedürftigkeit
Rehabilitationsbedürftigkeit ist gegeben, wenn bei Vorliegen von voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Funktions-, Aktivitäts- und Partizipationsbeeinträchtigungen oder einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Minderungen der Leistungsfähigkeit ein umfassendes, interprofessionelles Rehabilitationskonzept erforderlich ist. Durch eine Rehabilitation soll ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert werden bzw. die Betroffenen sollen möglichst dauerhaft (und möglichst ohne Betreuung und Hilfe) in das Erwerbsleben, die Gesellschaft und die Familie wieder eingegliedert werden.
Beispiele:
- positive Familienanamnese
- Atherosklerosebefunde (KHK, CAVK, PAVK,...)
- kardiovaskuläre Einschränkung der Belastbarkeit
- kardiometabolische Erkrankungen (Adipositas, Diabetes, Hyperlipidämie, Hypertonie,...)
- entzündliche Darmerkrankungen
Rehabilitationsfähigkeit
Rehabilitationsfähigkeit bedeutet, dass der/die Rehabilitand:in aufgrund seiner körperlichen und psychischen/mentalen Voraussetzungen in der Lage ist, an einer geeigneten medizinischen Rehabilitation aktiv teilzunehmen und mitzuarbeiten, um die Rehabilitationsziele zu erreichen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das Vorhandensein ausreichender Motivation.
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